Dienstag, 21 Juni 2022 11:05

Hartz4 und Umzug – diese Leistungen übernimmt das Jobcenter

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Hartz4 Regelsatz zur Deckung des Lebensunterhalts

Der Regelsatz dient zur Deckung des Lebensunterhaltes. Für alleinstehende Erwachsene beträgt dieser momentan 445 Euro und soll künftig auf 449 Euro angehoben werden.

Bedarfsgemeinschaften und Paare erhalten 401 Euro, dies wird auf 404 Euro angehoben. Kinder bis zu 5 Jahre erhalten 283 Euro, auch hier soll es eine Erhöhung auf 285 Euro geben. 6 bis 13-jährige Kinder haben einen Regelbedarf von 309 Euro, welcher auf 311 Euro angehoben wird. Kinder zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 373 Euro derzeit und bei Erwachsenen unter 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt haben, liegt der Satz bei 360 Euro.

Übernahme der Umzugskosten

Unter gewissen Bedingungen, zum Beispiel, wenn dadurch die Arbeitslosigkeit beendet werden kann oder die bisherige Miete unangemessen hoch ist, kann man einen Hartz4/Jobcenter Umzug genehmigt bekommen. Hierbei werden nicht nur die Kosten für Umzugshelfer und Transportmittel übernommen, auch die Kosten für Umzugskartons und eine Ersteinrichtung können beantragt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, einen günstigen, zinsfreien Kredit für die Kaution zu erhalten.

Wer sich im Leistungsbezug befindet, muss seine Umzugspläne schon im Voraus seinem Sachbearbeiter mitteilen, dieser entscheidet anhand verschiedener Faktoren, ob der Umzug inklusive der Kosten gerechtfertigt ist und übernommen wird.

Geld für Wohn- und Nebenkosten

Zum Hartz4 gehören auch die Wohn- und Nebenkosten, hierbei orientiert sich das Jobcenter vor allem am örtlichen Mietspiegel.

Übernommen werden hier allerdings auch nur die angemessenen Wohn- und Nebenkosten, alles darüber muss vom Empfänger nach sechs Monaten Übergangsfrist aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Empfänger ist dazu verpflichtet sich nach einer angemessenen Wohnung umzuschauen und dies auch nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann die volle Miete trotzdem weiterbezahlt werden, wenn bestimmte Gründe einen Umzug unzumutbar machen. Mögliche Gründe können sein, wenn es unmöglich ist, trotz Bemühungen eine angemessene Wohnung zu finden, aus gesundheitlichen Gründen oder wenn im Haushalt lebende Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld entzogen würden.

Sollte im Leistungsbezug eine Nachzahlung der Nebenkosten erfolgen, so kann man auch diese einreichen und vom Jobcenter bezahlt bekommen.

Geld für Familien und Alleinerziehende

Generell haben Familien einige Möglichkeiten, zusätzliche Leistungen zu erhalten. Speziell für Alleinerziehende gibt es neben dem Regelsatz auch noch den Mehrbedarf für Alleinerziehende, dieser soll als zusätzliche Unterstützung dienen.

Das Paket Bildung und Teilhabe beinhaltet zum Beispiel zweimal im Jahr Geld für den Schulbedarf in Höhe von einmal 103 Euro und einmal 51,50 Euro pro Kind. Zusätzlich kann die Kostenübernahme für Fahrkarten, Mittagessen in Kita und Schule, sowie Betreuungs- und Nachhilfekosten genehmigt werden. Für sportliche und soziale Aktivitäten gibt es die Möglichkeit einen Betrag von 15 Euro monatlich zu erhalten. Auch die Übernahme von Schulausflüge und Klassenfahrten sind in diesem Paket enthalten.

Hartz4 und Selbstständige

Gerade während der Coronakrise haben viele selbstständige keine Einnahmen erzielt, aber auch jemand, der aus anderen Gründen keine oder zu wenig Einnahmen erzielt, hat auch hier die Möglichkeit Leistungen zu erhalten.

Das Jobcenter übernimmt in diesem Fall die Kranken-, Pflege - und Rentenversicherung und es kann eine Unterstützung bis in Höhe des Regelsatzes erfolgen. Eventuelle Einnahmen werden mit dem Hartz4 verrechnet.

Sollte der Betrieb Angestellte haben, kann für jeden Arbeitnehmer eine gewisse Summe bezahlt werden. Wer sich im Leistungsbezug selbstständig machen möchte, hat hierzu die Möglichkeit, mit seiner Idee und seinem Businessplan bei seinem Sachbearbeiter vorstellig zu werden. Die Leistungen werden dann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bezahlt und wenn nötig kann auch hier ein zinsloser Kredit beantragt werden.