Mittwoch, 28 September 2022 16:57

Altbau kaufen: Was muss man dabei beachten?

Altbausanierung Altbausanierung pixabay

Altbauten zeichnen sich durch einen ganz besonderen Charme aus. Daher interessieren sich viele Menschen für den Kauf eines Objektes, dessen Mauern zahlreiche Geschichten aus längst vergangenen Zeiten beherbergen.

Allerdings sollte bei dem Erwerb eines Altbaus im Vorfeld der finalen Kaufentscheidung besonders sorgfältig geprüft werden – nicht selten zieht die Investition in Altbauten schließlich böse Überraschungen nach sich. Beispielsweise zeigen sich die Kosten für eine Altbausanierung in vielen Fällen wesentlich höher als ursprünglich angenommen.

Käufer von alten Immobilien sollten demnach auf bestimmte Kriterien besonders achten. Der folgende Beitrag zeigt, welche dies im Detail sind.

Die Vorbereitungen

Findet sich ein attraktives Objekt, welches zum Kauf angeboten wird, ist für die Besichtigung des Altbaus unbedingt ausreichend Zeit einzuplanen. Übersehen die potentiellen neuen Besitzer hierbei bestimmte Makel, können diese im Nachhinein zu einer überaus hohen finanziellen Belastung führen. Es ist grundsätzlich wichtig, dass die Baufinanzierung sämtliche Aufwände, die nach dem Kauf anfallen, abdeckt.

Interessenten sollten die Immobilie aus diesem Grund ruhig mehrfach begehen und dies eventuell sogar gemeinsam mit einem fachkundigen Experten tun. Das Risiko, dass schwerwiegende Mängel nicht entdeckt werden, reduziert sich so maßgeblich.

Doch auf welchen Bereich des Altbaus ist im Zuge der Besichtigung eigentlich ein besonderes Augenmerk zu legen?

Der Keller

Die potentiellen Käufer des Altbaus sollten zuerst in den Keller schauen. Je nach dem, welche zukünftige Nutzungsart sie für diesen anstreben, sind verschiedene Maßstäbe anzulegen. Dient der Keller in Zukunft hauptsächlich als Werkstatt oder Abstellraum, stellt es zum Beispiel kein Problem dar, wenn sich die Höhe der Decken recht niedrig zeigt. Ist geplant, im Keller auch Wohnräume einzurichten, kann es sich bei zu niedrigen Decken bereits um ein Ausschlusskriterium für einen Kauf handeln.

Im Zuge der Besichtigung muss der Keller ebenfalls auf eventuelle Feuchtigkeit untersucht werden. Kellerfeuchte entsteht dabei besonders häufig, wenn ältere Baumaterialien zu finden sind, wie etwa Sandsteint. Eine Trockenlegung des Kellers in zwar in vielen Fällen möglich, allerdings geht diese auch mit einem nicht zu vernachlässigenden Aufwand einher. Feuchtigkeit verursacht häufig weitreichende Schäden an der Bausubstanz, sodass diese eine Gefahr für die gesamte Immobilie bedeuten kann.

Die Wände

Im Zuge der Besichtigung sind außerdem die tragenden Wände sowie die Außenwände des Objekts nicht zu vernachlässigen. Weisen diese auffällige Risse auf, ist unbedingt eine Klärung der Ursache nötig. Interessenten sollten etwa von einem Kauf absehen, wenn der Grund in einer Absenkung des Bodens besteht. Ein Verspachteln und erneutes Verputzen ist bei kleineren Rissen dagegen in der Regel problemlos möglich. 

Zu überprüfen ist jedoch auch, ob sich an den Wänden Feuchtigkeit erkennen lässt. Dafür können sogar – zumindest im Innenbereich – die bloßen Hände genutzt werden. Entdecken die Interessenten an diesen feuchte Bereiche, kann ein Fachmann die jeweilige Ursache bestimmen und Lösungsvorschläge geben. Würden sich diese als zu komplex zeigen, stellt es jedoch die bessere Alternative dar, nach einem anderen Altbau Ausschau zu halten.

Das Dach

Kommt es zu der Überprüfung des Dachs des Altbaus, ist zu prüfen, ob der Dachstuhl oder die Eindeckung Mängel aufweisen. Eine Behebung von kleineren Schäden stellt grundsätzlich keine große Herausforderung dar, allerdings sollte der Schutz vor Nässe durch das Dach stets sichergestellt sein. Ob der Kauf des Altbaus Sinn macht, wenn das Dach feuchte Stellen oder einen Schädlingsbefall zeigt, kann in der Regel nur ein Experte einschätzen.

Die Dämmung spielt jedoch auch eine wichtige Rolle. Ist diese im oberen Geschoss noch nicht vorhanden, müssen die neuen Besitzer diese zwangsläufig installieren, wenn sie die oberen Räume in Zukunft bewohnen möchten – die Energieeinsparverordnung schreibt dies verpflichtend vor.