Dienstag, 03 Januar 2023 16:12

Nahrungsergänzungsmittel - wie man ein Unternehmen gründet

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Neben einem Geschäftsplan, steuerlichen Aspekten, der Organisation von Vertriebskanälen und der Vermarktung muss die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften gewährleistet sein, damit ein Nahrungsergänzungsmittel in der EU vermarktet werden kann.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Auch wenn sie oft als eigene Kategorie präsentiert werden (z. B. in Online-Shops), sind Nahrungsergänzungsmittel laut Gesetz ein Lebensmittel (auch bekannt als Foodstuff). Daher müssen Nahrungsergänzungsmittel die im Lebensmittelrecht festgelegten Anforderungen erfüllen (z. B. Gehalt an Schadstoffen, Verwendbarkeit von Zusatzstoffen). Neben den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften gelten für den Großhandel mit Nahrungsergänzungsmitteln auch spezifische Vorschriften, die nur für Nahrungsergänzungsmittel gelten. 

So muss das Etikett beispielsweise keine Nährwerttabelle enthalten, sondern eine Tabelle der Wirkstoffe.  Außerdem ist in den Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel festgelegt, welche Quellen von Vitaminen und Mineralstoffen ihnen zugesetzt werden dürfen. 

Nahrungsergänzungsmittel - ein Lebensmittel, dessen Zweck es ist, die normale Ernährung zu ergänzen, das eine konzentrierte Quelle von Vitaminen oder Mineralstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder sonstiger physiologischer Wirkung ist, einzeln oder kombiniert, und das in einer Form vermarktet wird, die eine Dosierung ermöglicht, in Form von: 

Kapseln, Tabletten, Dragees und in anderen ähnlichen Formen, Beuteln mit Pulver, Ampullen mit Flüssigkeit, Flaschen mit Tropfer und in anderen ähnlichen Formen von Flüssigkeiten und Pulvern, die dazu bestimmt sind, in kleinen abgemessenen Einheitsmengen konsumiert zu werden, mit Ausnahme von Produkten, die die Eigenschaften eines Arzneimittels im Sinne des Arzneimittelgesetzes (Gesetz vom 25. August 2006 über die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit) aufweisen.

Nahrungsergänzungsmittel vs. andere Produktkategorien

Nahrungsergänzungsmittel werden oft mit anderen Produkten abgegrenzt. So können z.B. Kräutertees ein Lebensmittel für den allgemeinen Verzehr oder ein Nahrungsergänzungsmittel sein. Ein Produkt mit zugesetzten Vitaminen kann ein mit Nahrungsergänzungsmitteln angereichertes Lebensmittel und auch ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) sein, ein Produkt mit einer pflanzlichen Zutat kann ein SD, ein Lebensmittel für den allgemeinen Verzehr oder sogar ein Arzneimittel sein. Je nach Art der Inhaltsstoffe und deren Dosierung, Zweck und Form kann das Produkt ein Nahrungsergänzungsmittel sein oder nicht. Dies sollte in einem möglichst frühen Stadium geprüft werden, denn die Kategorie des Produkts bestimmt das Verfahren für seine Vermarktung. 

Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln

Damit ein Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht werden kann, darf es nur Inhaltsstoffe enthalten, die für diese Kategorie in der entsprechenden Menge und Form zugelassen sind; dies gilt auch für die Zusammensetzung von Kapseln und Schalen. Wir prüfen insbesondere:

Zusatzstoffe - es dürfen nur solche verwendet werden, die für die Verwendung in dieser Kategorie vorgesehen sind (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe), pflanzliche Inhaltsstoffe - wir überprüfen die Form, die Art des Extrakts, die Geschichte des Konsums in der EU Unterschiedliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel in der EU.

Die Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel sind auf EU-Ebene nicht harmonisiert. Das Thema wird durch die Richtlinie 2002/46 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel geregelt. Aufgrund dieser Art der Regulierung gibt es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zusammensetzung, den Gehalt an Wirkstoffen, die Vermarktungsregeln und die Kennzeichnung. 

Etikett, Kennzeichnung, Marketing, Website, Inhalt in SM

Ein Nahrungsergänzungsmittel muss, wie jedes andere Lebensmittel auch, auf eine bestimmte Weise gekennzeichnet werden. Die Vorschriften enthalten eine Liste von Inhalten, die zwingend auf dem Etikett erscheinen müssen, z. B. Name, Zutatenliste, Verfallsdatum, Allergeninformationen. Auch die Darstellung der Pflichtangaben ist geregelt, z. B. Schriftgröße, Lesbarkeit, Platzierung auf dem Etikett. Besondere Vorschriften gelten auch für Nahrungsergänzungsmittel. 

Deren Kennzeichnung ist reich an Marketinginhalten. Inhalte über die gesundheitlichen Auswirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln, ihre Qualität und die Art ihrer Herstellung dürfen nicht gegen (zahlreiche) Vorschriften verstoßen (z. B. über die Verwendung von gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben). Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist sehr umfangreich. Die Anforderungen gelten für das Etikett, aber auch für die Werbung (Websites, Flyer, Online-Shops, SM, Radio, Fernsehen).

Online-Geschäft für Nahrungsergänzungsmittel

Die Gesetzgebung regelt, welche Informationen der Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln im Großhandel dem Käufer (Verbraucher) zur Verfügung stellen muss, wenn er oder sie ein Ferngeschäft tätigt. Dies gilt in erster Linie für Online-Shops, aber auch für Versandhauskataloge und Großhändler für Nahrungsergänzungsmittel https://www.olivit.de/. Bei der Planung von Aktivitäten in diesem Bereich muss überlegt werden, wie das Problem der Aktualisierung der Informationen über Nahrungsergänzungsmittel auf der Website und der Übereinstimmung der im Online-Shop gemachten Angaben mit den bestellten Waren gelöst werden kann.