Montag, 14 September 2020 11:12

Altersvorsorge mit Immobilien - so geht's

lebenslanger Nießbrauch vertraglich festgehalten lebenslanger Nießbrauch vertraglich festgehalten

Ein weit verbreitetes Problem vieler in Deutschland lebender Senioren ist das in der Immobilie steckende Vermögen bei niedriger Rente. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, das Haus zu verrenten.

In diesem Fall kann das Eigenheim zu Geld gemacht werden – und mit dem Käufer ein lebenslanger Nießbrauch vertraglich festgehalten werden. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Details zu beachten.

 

Das Problem an der Sache ist, dass viele Rentner und Senioren trotz einem wertvollen Eigenheim recht knapp bei Kasse sind. Es müssen Nebenkosten bezahlt werden, doch die niedrige Rente reicht schon dafür kaum aus. Ganz zu schweigen von Reparaturen oder Renovierungen. Auch Modernisierungen, um Wohnungen altersgerecht umzufunktionieren, sind in einigen Fällen nicht unbedingt so ohne weiteres bezahlbar. Schließlich hat man viel Geld und Arbeit in das eigene Haus gesteckt und assoziiert dies mit Jahrzehnten der Erinnerungen. Die Immobilie - sei sie noch so wertvoll - bekommt damit einen sentimentalen Wert, an dem man verständlicherweise festhalten möchte.

Verrentung einer Immobilie

Verrentet man nun seine Immobilie, so stehen plötzlich neue Möglichkeiten offen. Konkret äußert sich dies in dem Vorgang, dass der Eigentümer sein Haus an eine gemeinnützige Organisation oder einen Investor verkauft, und zwar für einen deutlich niedrigeren Preis als dem eigentlichen Verkehrswert des Hauses. Im Gegenzug werden ihm dafür lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Rente zugesagt, die als Ersatz für den vollen Kaufpreis des Hauses ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Rente ist dabei natürlich auch von Alter und leider aber auch Geschlecht des Verkäufers sowie dem Wert der Immobilie abhängig, und auch das Zinsrisiko spielt eine nicht unerhebliche Rolle.

Verstirbt der Verkäufer der Immobilie, also der ehemalige Eigentümer, so befindet sie sich ab diesem Zeitpunkt im Besitz des Käufers. Ebenfalls möglich ist eine Mindestlaufzeit der Rente, die auch nach dem Tod an die Erben weiterhin bis zum Ende der Laufzeit ausgezahlt wird.

Nießbrauchberechtigung

Alternativ kann aber auch eine Nießbrauchberechtigung vereinbart werden. In diesem Fall verfügt der Verkäufer über mehr Rechte, was den Umgang mit der Immobilie betrifft. Der Nießbrauch endet dabei zwangsläufig immer mit dem Versterben des Verkäufers, selbst wenn er zuvor in ein Altenheim umzieht. Auch in diesem Fall kann die Immobilie weiterhin vom Verkäufer vermietet werden und die Einnahmen gehen ebenfalls direkt an den Verkäufer. Zum Schutz vor Insolvenz sollte der Nießbrauch allerdings ganz oben im Grundbuch vermerkt werden.

Auf diese Weise bietet sich diese Variante besonders an, wenn man in hohem Alter, meist ab 70 Jahren oder älter, verschuldet ist. Auch bei einer geringen Rente, oder wenn man nicht in der Lage oder gewillt ist, das Haus zu vererben, ist das Modell des Nießbrauchs empfehlenswert. Besonders attraktiv ist dies auch, wenn man sich als Ruheständler nach einem Leben voll harter Arbeit im Lebensabend noch etwas Luxus gönnen will, wie etwa Reisen oder Restaurantbesuche.

Nichts desto Trotz ist es dabei essenziell, vorher auch immer Vergleiche anzustellen und sich von unabhängigen Experten bestmöglich beraten zu lassen.